Diese Ordnung regelt den sorgfältigen, sicheren und ausschließlich schriftlich bestätigten Umfang jeder Nutzung des Privatgrundstücks.
Geltung und schriftliche Vereinbarungen
Diese Haus- und Geländeordnung gilt für das gesamte Privatgrundstück von THE MIRIQUIDI | HEIDE ESTATE und ist Bestandteil jeder bestätigten Buchung. Maßgeblich sind ausschließlich die bei der Buchung angegebenen und schriftlich bestätigten Bereiche, Zeiten und Nutzungen. Mündliche Absprachen, Nebenabreden oder spontane Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Zutritt und gebuchte Bereiche
Der Zutritt ist nur während der bestätigten Nutzungszeiten und ausschließlich zu den schriftlich freigegebenen Bereichen gestattet. Nicht angegebene oder nicht bestätigte Bereiche sind nicht automatisch Bestandteil der Buchung.
Wohnhaus und Interieur
Das Wohnhaus ist nicht regulär buchbar. Innenaufnahmen oder sonstige Nutzungen im Wohnhaus sind nur nach individueller Prüfung und vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
Natur und Grundstück
Wiesen, Waldflächen, Bäume, Pflanzen, Gewässer, Wege und alle sonstigen Bestandteile des Grundstücks sind sorgfältig zu behandeln. Veränderungen, Beschädigungen, Rückschnitte, Befestigungen oder Eingriffe sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Tiere
Auf dem Gelände leben Kamerunschafe und Hühner. Tiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung in eine Produktion einbezogen werden. Füttern, Umsetzen, Einfangen oder sonstige Beeinflussungen sind ohne schriftliche Freigabe untersagt. Das Wohl der Tiere hat jederzeit Vorrang.
Pool, Teich und Wasserflächen
Der Pool ist nur im Rahmen einer entsprechenden Buchung nutzbar – unabhängig davon, ob er als Kulisse, Hintergrund oder tatsächlich im Wasser genutzt wird. Das Betreten oder Nutzen von Pool, Teich und anderen Wasserflächen sowie der Einsatz von Personen, Requisiten oder Technik im Wasser bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Fahrzeuge, Maschinen und Requisiten
Fahrzeuge, Motorräder, Multicar, Bagger, Maschinen und sonstige bewegliche Objekte dürfen ausschließlich im schriftlich vereinbarten Umfang genutzt, bewegt oder bedient werden. Eine Einweisung und vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind erforderlich.
Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zulässig. Erforderliche Genehmigungen, Registrierungen, Nachweise und Versicherungen liegen in der Verantwortung des jeweiligen Betreibers.
Feuer, offene Flammen und Spezialeffekte
Die Nutzung der Feuerstelle sowie Feuer, offene Flammen, Kerzen, Rauch, Nebel, Pyrotechnik, künstlicher Regen, künstlicher Schnee, Windmaschinen und sonstige Spezialeffekte bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Ruhe und Nachbarschaft
Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Musik, Generatoren, Nachtaufnahmen und besonders laute Szenen müssen vollständig angegeben und vorher ausdrücklich schriftlich abgestimmt werden.
Sicherheit und Aufsicht
Flucht-, Rettungs-, Fahr- und Zugangswege müssen jederzeit frei bleiben. Anweisungen der Eigentümer oder ihrer Beauftragten sind zu befolgen. Kinder, Tiere und besondere Gefahrenbereiche müssen angemessen beaufsichtigt und gesichert werden.
Parken und Fahrzeugverkehr
Produktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich auf den zugewiesenen Stellflächen abgestellt werden. Art, Anzahl und Größe der Fahrzeuge sowie besondere Anforderungen an Lade- oder Rangierflächen sind vorab anzugeben. Fahrbewegungen auf dem Grundstück sind auf das notwendige Maß zu beschränken.
Toiletten und Sanitärbereiche
Für Produktionen freigegebene Toiletten und Sanitärbereiche sind sorgfältig zu behandeln. Andere private Räume dürfen nicht betreten oder genutzt werden.
Rauchen und Gefahrstoffe
Rauchen ist nur in ausdrücklich freigegebenen Bereichen gestattet. Gefahrstoffe, Waffenattrappen, brennbare Stoffe und vergleichbare Gegenstände müssen vorab vollständig angegeben werden und bedürfen gegebenenfalls der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Sauberkeit, Rückbau und Abfall
Produktionsmaterialien, Dekorationen, Requisiten, Befestigungen und Abfälle sind vollständig zu entfernen. Genutzte Bereiche sind in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie übergeben wurden. Erforderliche Sonderreinigung, Entsorgung oder Wiederherstellung kann berechnet werden.
Schäden, Haftung und Meldung
Schäden, Unfälle und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber ist für sein Team, Mitwirkende, Dienstleister und beauftragte Unternehmen verantwortlich. Verursachte Schäden und zusätzliche Aufwendungen können in Rechnung gestellt werden.
Technische Aufbauten und mitgebrachte Produktionstechnik
Lichttechnik, Generatoren, Traversen, Gerüste, Kräne, Nebelmaschinen, Windmaschinen, Technik für künstlichen Regen oder Schnee sowie sonstige größere technische Aufbauten werden nicht von THE MIRIQUIDI | HEIDE ESTATE bereitgestellt. Ihr Einsatz ist vollständig anzugeben und nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig. Strombedarf, Maße, Gewichte sowie benötigte Lade-, Stell- und Sicherheitsflächen müssen vorab abgestimmt werden.
Besondere Nutzungen sind nur im schriftlich bestätigten Umfang gestattet. Die konkrete Freigabe erfolgt im individuellen Angebot beziehungsweise in der schriftlichen Buchungsbestätigung.